{"id":27945,"date":"2024-04-11T13:07:03","date_gmt":"2024-04-11T13:07:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wcoa.at\/?page_id=27945"},"modified":"2024-04-11T13:28:41","modified_gmt":"2024-04-11T13:28:41","slug":"vereinsstatuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wcoa.at\/?page_id=27945","title":{"rendered":"Vereinsstatuten"},"content":{"rendered":"\n<p>WCoA Vereinsstatuten letzg\u00fcltig<\/p>\n\n\n\n<p>Statuten des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Whisky Club of Austria<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1: Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><br><br><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&nbsp;Der Verein&nbsp; f\u00fchrt den Namen \u201d Whisky Club of Austria\u201c (WCoA)<\/li>\n\n\n\n<li>\u00a0Er hat seinen Sitz in 1090 Wien, Nussdorferstrasse 5\/1\/20 und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf die ganze Welt.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2: Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt, gleichgesinnte<\/p>\n\n\n\n<p>Menschen kennen zu lernen, die zur Erkundung sich die Aufgabe gestellt haben, die Vielfalt der Geschmacksrichtungen der Whiskys, deren Destillerien, ihren Standorten, ihren Destillaten und den aus allen Gegenden der Welt stammenden verwendeten gebrauchten Holzf\u00e4ssern zu erkunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verwendet zur Erreichung des Vereinszwecks sowohl materielle, als auch ideelle Mittel, wie monatliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden, Verkostungen und Gastbeitr\u00e4ge und auch Vortr\u00e4ge, Fachmessenbesuche und etwa Besuche von befreundeten Vereinen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Die Beitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung festgestellt und in einer Beitragsordnung    festgelegt und geregelt.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Beitrag wird vorrangig bargeldlos im Einzugsverfahren monatlich entrichtet. Das Mitglied erteilt dazu eine entsprechende Erm\u00e4chtigung.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Der Vorstand kann im Einzelfall Beitr\u00e4ge mindern oder erlassen.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Forderungen der Mitglieder gegen den Verein k\u00f6nnen nicht gegen Beitragsforderungen aufgerechnet werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4: Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche und&nbsp;&nbsp; Ehrenmitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.<\/li>\n\n\n\n<li>Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrags f\u00f6rdern.<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5: Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle physischen Personen werden, die das 21. Lebensjahr \u00fcberschritten haben.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;\u00dcber die Aufnahme von&nbsp; Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft sind weder \u00fcbertragbar noch vererblich.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6: Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher&nbsp; mitgeteilt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann ein Mitglied ausschlie\u00dfen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist l\u00e4nger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt davon unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verf\u00fcgt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstands beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit Beendigung der Mitgliedschaft verliert das Mitglied jedes Anrecht an den Verein und seinen Einrichtungen sowie an das Vereinsverm\u00f6gen. Gegen\u00fcber dem Verein bestehende Verpflichtungen sind zu erf\u00fcllen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. Diese sind auch online unter der Vereinswebseite (www.wcoa.at) ersichtlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand \u00fcber die T\u00e4tigkeit und Gebarung des Vereins zu informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind vom Vorstand \u00fcber den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge bestens erste Woche jedes Monats in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind nicht berechtigt sich vom Flaschenarchiv Samples abzuf\u00fcllen, ausgenommen zur Abgabe im Sinne des Vereins auf Ersuchen des Vorstandes.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder k\u00f6nnen jederzeit Nachverkostungen durchf\u00fchren, jedoch m\u00fcssen immer mindestens 3 Mitglieder, darunter ein Vorstandsmitglied,&nbsp; anwesend sein.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8: Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Generalversammlung, bestehend aus siehe \u00a79 Abs. 1<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Vorstand; bestehend aus siehe \u00a711<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9: Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Generalversammlung ist die \u201eMitgliederversammlung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 in seiner jeweils letztg\u00fcltigen Form. Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal pro Jahr statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung findet auf:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beschluss des Vorstands oder der ordentliche Generalversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, \u00a7 7 Abs. 3 binnen<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0          vier Wochen statt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, oder per E-Mail einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereins ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der\/die Obmann\/Obfrau, in dessen\/deren Verhinderung sein\/e\/ihr\/e Stellvertreter\/in. Wenn auch diese\/r verhindert ist, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10: Aufgaben der Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" style=\"list-style-type:lower-alpha\">\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag;<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses, inklusive Bericht der Rechnungspr\u00fcfer.<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands;<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung des Vorstands;<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und f\u00fcr au\u00dferordentliche Mitglieder;<\/li>\n\n\n\n<li>Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Statuten \u00c4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11: Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand besteht aus zumindest zwei Mitgliedern, und zwar aus Obmann\/Obfrau und Kassier\/in. Die Funktion des Schriftf\u00fchrers kann mit einer Person besetzt werden, andernfalls \u00fcbernimmt diese Agenden der\/die Obmann\/Obfrau.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand wird von der Generalversammlung gew\u00e4hlt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Funktionsperiode des Vorstands betr\u00e4gt 2 Jahre; Wiederwahl ist m\u00f6glich. Jede Funktion im Vorstand ist pers\u00f6nlich auszu\u00fcben.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des\/der Vorsitzenden den Ausschlag.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>5 a) F\u00fcr den Fall, dass das Leitungsorgan aus lediglich zwei Mitgliedern besteht, ist zur Wahrung des &#8222;Vier-Augen-Prinzips&#8220; die Anwesenheit beider Mitglieder, sowie Einstimmigkeit zur Beschlussfassung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Au\u00dfer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung oder R\u00fccktritt.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist&nbsp; an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines\/r Nachfolger\/in wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12: Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \u201eLeitungsorgan\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 in seiner letztg\u00fcltigen Form. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen\/Ausgaben.<\/li>\n\n\n\n<li>Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses, inklusive Koordination mit den Rechnungspr\u00fcfern.<\/li>\n\n\n\n<li>Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Information der Vereinsmitglieder \u00fcber die Vereinst\u00e4tigkeit, die Vereins Gebarung und den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss;<\/li>\n\n\n\n<li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<\/li>\n\n\n\n<li>Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Vereinsmitgliedern;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der\/die Obmann\/Obfrau f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in unterst\u00fctzt den\/die Obmann\/Obfrau bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte.<\/li>\n\n\n\n<li>Der\/die Kassier\/in ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Finanzgebarung des Vereins verantwortlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der\/die Obmann\/Obfrau vertritt den Verein nach au\u00dfen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschriften des\/der Obmanns\/Obfrau und des Schriftf\u00fchrers\/der Schriftf\u00fchrerin, bzw. bei Finanzangelegenheiten des\/der Kassiers\/in.<\/li>\n\n\n\n<li>Rechtsgesch\u00e4ftliche Bevollm\u00e4chtigungen, den Verein nach au\u00dfen zu vertreten bzw. f\u00fcr ihn zu zeichnen, k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich von den in Abs. 3 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Gefahr im Verzug ist der\/die Obmann\/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; im Innenverh\u00e4ltnis bed\u00fcrfen diese jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/li>\n\n\n\n<li>Der\/die Obmann\/Obfrau f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in f\u00fchrt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.<\/li>\n\n\n\n<li>Der\/die Kassier\/in erstellt den Voranschlag und koordiniert die Rechnungspr\u00fcfer.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14: Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine \u201eSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \u00a7\u00a7 577 ff ZPO.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verst\u00e4ndigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen w\u00e4hlen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum\/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung nach Gew\u00e4hrung beiderseitigen Geh\u00f6rs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15: Freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Diese Generalversammlung hat auch \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat. Dieses Verm\u00f6gen soll, soweit dies m\u00f6glich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder \u00e4hnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>WCoA Vereinsstatuten letzg\u00fcltig Statuten des Vereins Whisky Club of Austria \u00a7 1: Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich \u00a7 2: Zweck Der<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-27945","page","type-page","status-publish","hentry","comments-off"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/27945","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=27945"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/27945\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":28199,"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/27945\/revisions\/28199"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wcoa.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=27945"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}